Blog Neue Richtlinie für Energieberatung ab dem 01.07.2023
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Blog Neue Richtlinie für Energieberatung ab dem 01.07.2023

Ab dem 1. Juli 2023 stehen im BAFA-Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" einige grundlegende Änderungen an. Bisher haben Energieberater den Antrag auf Zuschuss gestellt und die Eigentümer erhielten lediglich eine Rechnung über ihren Eigenanteil. Doch ab dem genannten Datum ändert sich das Ganze: Die Hauseigentümer werden selbst die Zuschussempfänger.

Mit der neuen Förderrichtlinie, die ab dem 1. Juli 2023 in Kraft tritt, gibt es einige Veränderungen für die Eigentümer. Ab diesem Zeitpunkt werden die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger, also die Hauseigentümer, ausgezahlt. Das bedeutet, dass die Eigentümer nun den Antrag auf Zuschuss stellen und den Zuwendungsbescheid direkt vom BAFA erhalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Energieberater die Eigentümer im Förderverfahren durch eine Vollmacht vertreten. Alternativ können die Eigentümer auch dem BAFA eine Ermächtigung erteilen, den Zuschuss direkt an den Energieeffizienz-Experten auszuzahlen.

Diese Umstellung des Förderverfahrens bedeutet für die Eigentümer, dass sie vorerst mehr Geld vorstrecken müssen, sofern sie keine Ermächtigung erteilen. Bisher haben sie lediglich eine Rechnung über ihren Eigenanteil vom Energieberater erhalten, wobei der Zuschuss bereits abgezogen war. Doch ab Juli 2023 stellt der Energieberater eine Rechnung über die gesamte Leistung aus. Anschließend erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt an die Eigentümer durch das BAFA. In Bezug auf die Kosten und die Förderung einer Energieberatung ändert sich jedoch nichts: Die Eigentümer können weiterhin mit einem Zuschuss von 80 % rechnen, der maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. maximal 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser beträgt.


Des Weiteren gibt es eine wichtige Änderung hinsichtlich der Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude: Ab Juli 2023 ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSPF) mit der aktuellen iSFP-Druckapplikation Voraussetzung für die Förderung. 


Diese Regelung gilt für alle Anträge, die ab dem 1. Juli 2023 gestellt werden. Mit dieser Maßnahme möchte das BAFA die Vergleichbarkeit und Qualität der Beratungsberichte weiter verbessern.

Darüber hinaus wird mit der neuen Förderrichtlinie ein Vor-Ort-Termin obligatorisch. Während während der Corona-Pandemie auch eine rein digitale Abwicklung der Energieberatung möglich war, ist nun eine Datenaufnahme vor Ort gemäß der neuen Richtlinie erforderlich. Diese Datenaufnahme muss jedoch nicht zwangsläufig vom Energieberater selbst durchgeführt werden, sondern kann auch von einer geeigneten dritten Person vorgenommen werden.

Weiterhin muss der Energieberater auf der Liste der Energie-Effizienz-Experten gelistet sein. Prepair hat deutschlandweit Partnerschaften mit solchen Experten und kann die Erfüllung daher gewährleisten.

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